Burg Seevetal Catering Hamburg

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Burg Catering, Inhaber Stephan Monzel,
Pastorenwiesen 25, 21218 Seevetal
 
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken, der Vermietung von Geschirr und Möbeln und der Gestellung von Personal und sonstigen Dienstleistungen unabhängig vom Ort der Belieferung. Wir liefern, leisten und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
 
2.
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass für die reine Essensanlieferung der ermäßigte Umsatzsteuersatz von z.Zt. 7 % gilt. Sobald weitere Leistungen hinzukommen, ist der volle Umsatzsteuersatz von z.Zt. 19% auf die gesamte Dienstleistung anzuwenden.
 
3.
Unsere Angebote gelten immer ab einer bestimmten Mindestpersonenzahl, die wir entsprechend auf dem Angebot beziffern. Eine vom Kunden erteilte Minderung der Personenanzahl hat zur Folge, dass das entsprechende Angebot seine Gültigkeit verliert und der Preis pro Person sich ändert.
 
4.
In Angeboten angegebene Arbeitsstunden oder circa Verbrauchsmengen stellen Schätzungen dar. Berechnet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, bzw. die tatsächlich verbrauchte Menge. Wir versuchen aus unserer Erfahrung heraus immer möglichst genaue Angebote zu erstellen. Aber Veranstaltungen sind unterschiedlich und variieren meist sehr, aus diesem Grund kann es zu Abweichungen kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
 
5.
Bruch- und Schwundmengen werden separat berechnet und können inhärenterweise nicht Teil des Angebotes sein, da Sie erst während des Events entstehen.
 
6.
Verbrauchsmengen können Sie am Ende Ihres Events kontrollieren oder auf der Verbrauchsliste gegenzeichnen, ansonsten gilt die Verbrauchsliste unserer Serviceleitung oder des Logistikers. Getränkepauschalen gelten für den Verzehr während und auf der Veranstaltung. Die Mitnahme oder die Überlassung von Getränken nach der Veranstaltung wird gesondert berechnet.

7.
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns das im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 30 Minuten ein.
 
8.
Ein Angebot wird bindend, wenn uns eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden vor Veranstaltung zugegangen ist. Diese kann in Form von Brief, Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Bis dahin sind die Angebote freibleibend und wir behalten uns das Rücktrittsrecht jeder Zeit vor.
 
9.
Wir benötigen mindestens 7 Tage vor Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Differiert diese danach nach unten, so hat der Kunde die daraus resultierenden Minderumsätze an uns zu zahlen. Die Vergütung für die vereinbarte Bewirtung richtet sich nach der angemeldeten Teilnehmerzahl, und zwar auch dann, wenn weniger Teilnehmer als gemeldet erschienen sind. Wird die angegebene Teilnehmerzahl überschritten, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend. Bei „All you can eat“ und andere Pauschal Angebote gleichen wir die Gästeanzahl vor Ort mit dem Angebot ab. Differenzen werden nachberechnet.
 
10.
Bei der Stornierung von verbindlich zugesagten Veranstaltungen erheben wir folgende Stornogebühren:
 
5 Tage vor Veranstaltung             30%
Bis zu einem Tag vorher              70%
Am selben Tag                            100% des Auftragswertes

Dies umfasst sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen. Bei vermittelten Fremdleistungen wie Zelte, Künstler, DJs etc. gelten deren Stornogebühren.
 
11.
Bitte überprüfen Sie die Speisen/Waren bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen sie diese sofort, zumindest zeitnah an, damit wir noch während des Events reagieren können. Sollte keine Beanstandung der Speisen/Ware nach Eintreffen stattfinden, gilt die Ware/Mietgegenstände als angenommen und ist später zur vollen Zahlung gültig.
 
12.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem gemieteten Inventar führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter. Aus diesem Grund weisen wir daraufhin, dass bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie der Vermeidung von Schäden an seinem Eigentum und Besitz zu treffen hat. Bei besonders empfindlichen Inventar hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Inventar auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. zu schützen. Der Kunde hat uns sofort zu informieren, wenn unser Mietgegenstand oder sein Eigentum beschädigt/reparaturbedürftig ist. Wir unterhalten selbstverständlich eine Betriebshaftpflichtversicherung für durch uns verursachte Schäden an Dritte. Aber auch diese greift nur, wenn der Schaden auch uns gegenüber unverzüglich angezeigt wird. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Kunde/Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
 
13.
Der Kunde darf die Mietgegenstände nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort benutzen. Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
 
14.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in unsere Räumlichkeiten in der „Burg Seevetal“ bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch uns. Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal berechtigt die Veranstaltung unverzüglich zu beenden oder die Zahlung einer Umsatzausfallentschädigung zu verlangen. Der Rechnungsbetrag bleibt bei einer selbstverschuldeten vorzeitigen Beendung der Veranstaltung zur vollen Zahlung gültig.
 
15.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird der Gesamtbetrag sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig, also erst nach Ihrem Event. Die Säumnis setzt unverzüglich nach verstreichen des Zahlungsziels ein. Der Auftraggeber erklärt sich explizit damit einverstanden, dass der Verzug ohne weitere Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels eintritt.